Schweizer CBD-Hash aus Cherry-Blossom-Pollen, inspiriert von rotem libanesischem Hasch. Eine fast schwarze Aussenseite, ein ockerfarbener Kern und erdige Noten prägen diese Referenz.
Libanais Rouge von La Plaquette ist ein Schweizer CBD-Hash mit 25 % CBD. Seine Anmutung orientiert sich an rotem libanesischem Hasch, während das Ausgangsmaterial aus der Schweiz stammt: Verarbeitet wird Cherry-Blossom-Pollen mit einem erdigen und tiefen Aromaprofil.
Der Cherry-Blossom-Pollen wird von Hand durch ein Sieb mit 120 Mikrometern Maschenweite verarbeitet. Bei der Siebung werden die Bestandteile des Pollens mechanisch getrennt. Dieses Verfahren kommt ohne die Annahme zusätzlicher Verarbeitungsschritte aus und bildet die Grundlage für die charakteristische Hash-Konsistenz.
Das Schweizer Ausgangsmaterial ist reich an CBD und CBC. Der fertige Hash enthält 25 % CBD sowie 0,61 % THC und entspricht der Schweizer Gesetzgebung.
Die Oberfläche erscheint beinahe schwarz, während das Innere einen ockerfarbenen Ton zeigt. Die Masse besitzt eine ölige, klebrige und formbare Konsistenz. Dadurch unterscheidet sich Libanais Rouge optisch und haptisch von hellen, porösen oder fein zerbröselnden Hash-Sorten.
Durch leichtes Erwärmen wird die Masse noch geschmeidiger. Gleichzeitig treten die erdigen und tiefen Nuancen stärker hervor. Vollmundige Anklänge und eine Cherry-Blossom-Note ergänzen das Aromaprofil.
Der Name beschreibt die traditionelle Stilrichtung, nicht die Herkunft. Libanais Rouge wird in der Schweiz handwerklich hergestellt und greift die dunkle Optik, den ockerfarbenen Kern sowie die formbare Beschaffenheit auf, die seine Identität prägen.
Technische Daten
Wir liefern in der gesamten Schweiz aus unserem Geschäft in Bulle (Freiburg). Der Versand erfolgt über die Schweizerische Post in diskreten und nachverfolgbaren Paketen. Eine Lieferung ins Ausland ist nicht möglich, um die rechtliche Konformität unserer Produkte zu gewährleisten.
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CBD untersteht nicht der Betäubungsmittelgesetzgebung. Hanf mit weniger als 1 % THC fällt in der Schweiz nicht unter diese Gesetzgebung. Für das Inverkehrbringen gelten jedoch weiterhin die Vorschriften der jeweiligen Produktkategorie, etwa für Lebensmittel, Kosmetika oder Tabakprodukte.
Ein THC-Gehalt unter 1 % reicht deshalb allein nicht aus, um zu bestimmen, ob ein Produkt für einen bestimmten Zweck verkauft oder verwendet werden darf.
Ja. Einige unserer Produkte können THC enthalten, jedoch stets in einer Menge von unter 1 %, gemäss der Schweizer Gesetzgebung. Dieser Gehalt ist zu niedrig, um psychoaktive Wirkungen zu verursachen. Alle unsere Produkte sind legal, geprüft und entsprechen den geltenden Schweizer Vorschriften.
CBD (Cannabidiol) und THC (Tetrahydrocannabinol) sind zwei Inhaltsstoffe der Cannabispflanze.
CBD ist nicht psychoaktiv: Es verursacht kein „berauschendes“ Gefühl.
THC ist der Stoff, der für die psychotropen Wirkungen verantwortlich ist.
Unsere Produkte sind reich an CBD und enthalten wenig oder kein THC.
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