CBD legal in der Schweiz: Was die THC-Grenze von 1 % wirklich bedeutet

Ein CBD-haltiges Produkt ist nicht automatisch legal, nur weil es weniger als 1 % THC enthält. Dieser Ratgeber erklärt die Bedeutung dieses Grenzwerts und die Vorschriften, die je nach Produktkategorie und Verwendungszweck gelten.

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CBD legal in der Schweiz: Was die THC-Grenze von 1 % wirklich bedeutet

CBD legal in der Schweiz: Was die THC-Grenze von 1 % wirklich bedeutet

Cannabidiol (CBD) untersteht in der Schweiz nicht als solches der Betäubungsmittelgesetzgebung. Bei Produkten aus Cannabis ist der THC-Gehalt jedoch ein erstes entscheidendes Kriterium: Cannabis und Cannabisprodukte mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1 % gelten als Betäubungsmittel. Vorbehalten bleibt der besondere rechtliche Rahmen für die medizinische Verwendung.

Ein Produkt unterhalb dieses Grenzwerts ist deshalb nicht automatisch zulässig. Es fällt grundsätzlich nicht unter die Betäubungsmittelgesetzgebung, muss aber weiterhin sämtliche Vorschriften erfüllen, die für seine Kategorie, Zusammensetzung, Aufmachung und Zweckbestimmung gelten.

Die richtige Frage lautet: Prüfen Sie nicht nur, wie viel THC ein Produkt enthält, sondern auch, in welcher Kategorie und für welchen Zweck es verkauft wird.

Was bedeutet die THC-Grenze von 1 % genau?

Der Grenzwert von 1 % entscheidet darüber, ob Cannabis oder ein Cannabisprodukt der Schweizer Betäubungsmittelgesetzgebung untersteht. Bei weniger als 1 % THC ist dies grundsätzlich nicht der Fall. Ab 1 % gelten die Vorschriften über Betäubungsmittel, insbesondere für Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr und Konsum ausserhalb der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

Dieser Grenzwert ist daher kein Gütesiegel für die vollständige Rechtskonformität. Ein Lebensmittel, ein Kosmetikum oder ein Duftöl kann weniger als 1 % THC enthalten und trotzdem nicht den Vorschriften seiner Produktkategorie entsprechen.

Warum verändert der Verwendungszweck die rechtliche Beurteilung?

Die Behörden beurteilen ein Produkt als Ganzes. Neben seiner Zusammensetzung zählen seine Verpackung, Gebrauchsanweisung, Werbung sowie die ausdrücklich oder indirekt vermittelten Verwendungsmöglichkeiten. Derselbe Stoff kann deshalb je nach Aufmachung des Produkts unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.

Blüten und Harze zum Rauchen

CBD-reiche Cannabisblüten mit weniger als 1 % THC dürfen legal verkauft und erworben werden, sofern sie die weiteren anwendbaren Anforderungen erfüllen. Sind sie zum Rauchen bestimmt, unterstehen sie als pflanzliche Rauchprodukte der Tabakproduktegesetzgebung. Herstellung, Kennzeichnung, Meldung, Werbung und Abgabe sind geregelt. Der Verkauf an Personen unter 18 Jahren ist in der Schweiz verboten.

Da solche Produkte Cannabis mit einem höheren THC-Gehalt ähnlich sehen, kann es zu einer Kontrolle kommen. Die Originalverpackung und eine Laboranalyse können die Identifizierung erleichtern, stellen für sich allein jedoch keine absolute rechtliche Garantie dar.

Lebensmittel, Getränke und Nahrungsergänzungsmittel

Hanf ist als Lebensmittel nicht generell verboten. Bestimmte traditionell konsumierte Pflanzenteile, insbesondere Samen und daraus gewonnenes Speiseöl, können unter Einhaltung des Lebensmittelrechts verwendet werden. Für Cannabinoide und viele mit CBD angereicherte Extrakte gilt eine andere Rechtslage.

Gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gelten Cannabinoide als neuartige Lebensmittel, unabhängig davon, ob sie aus Hanf, einer anderen Pflanze oder synthetisch gewonnen werden. Sie dürfen als Lebensmittel erst nach der erforderlichen Bewilligung in Verkehr gebracht werden. Ein CBD-Öl zum Einnehmen ist somit nicht automatisch zulässig, nur weil sein THC-Gehalt unter 1 % liegt.

Kosmetika mit CBD

CBD darf unter bestimmten Bedingungen in Kosmetika verwendet werden. Das Produkt muss insbesondere sicher sein, über die erforderliche Dokumentation und Sicherheitsbewertung verfügen, die Vorgaben an seine Zusammensetzung erfüllen und darf keine therapeutische Wirkung beanspruchen. Die Behörden weisen besonders auf hoch konzentrierte Öle hin, die als Mundpflegemittel angeboten werden: Mit einer solchen Bezeichnung lassen sich die Vorschriften für Lebensmittel, Chemikalien oder Arzneimittel nicht umgehen.

Duftöle und andere chemische Produkte

Ein als Aroma- oder Duftprodukt verkauftes Öl untersteht dem Chemikalienrecht. Es muss die entsprechenden Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheit. Die Bezeichnung auf der Etikette darf nicht dazu dienen, eine wahrscheinliche Einnahme oder therapeutische Verwendung zu verschleiern.

Arzneimittel und therapeutische Versprechen

Ein Produkt, das mit der Vorbeugung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit beworben wird, kann als Arzneimittel eingestuft werden. Es untersteht dann der Heilmittelgesetzgebung und darf nicht frei wie ein gewöhnliches CBD-Produkt verkauft werden. Ein THC-Gehalt unter 1 % befreit es weder von den Anforderungen an Arzneimittel noch von einer allenfalls erforderlichen Zulassung.

Wie beurteilen Sie ein CBD-Produkt vor dem Kauf?

Eine aktuelle, der jeweiligen Charge zugeordnete Laboranalyse ist hilfreich, reicht aber nicht aus, um die vollständige Konformität festzustellen. Prüfen Sie zusätzlich:

  • die eindeutig angegebene Produktkategorie und Zweckbestimmung;
  • den THC- und CBD-Gehalt der betreffenden Charge;
  • die Zutatenliste und die zum Produkt passenden Warnhinweise;
  • die Identität und Kontaktdaten des verantwortlichen Unternehmens;
  • das Fehlen unzulässiger medizinischer Versprechen;
  • die Übereinstimmung von Etikette, Werbung und tatsächlich vermitteltem Verwendungszweck.

Bezeichnungen wie «Aromaprodukt», «nicht zum Verzehr bestimmt» oder «nur zur äusserlichen Anwendung» machen ein Produkt nicht rechtskonform, wenn seine gesamte Aufmachung in Wirklichkeit eine andere Verwendung nahelegt.

Dürfen Sie nach dem Konsum von CBD Auto fahren?

Ein CBD-Produkt kann so wenig THC enthalten, dass es verkauft werden darf, und dennoch genügend THC im Blut hinterlassen, um im Strassenverkehr ein Problem zu verursachen. Das Strassenverkehrsrecht enthält eigene Vorschriften, die nicht mit der betäubungsmittelrechtlichen Einstufung des Produkts gleichzusetzen sind.

Es gibt keine allgemeingültige Wartezeit, nach der das Fahren garantiert risikofrei wäre. Das Ergebnis hängt unter anderem vom Produkt, der konsumierten Menge, der Häufigkeit der Einnahme und der jeweiligen Person ab. Wenn Sie fahren müssen, sollten Sie vorsichtshalber kein Produkt konsumieren, das THC enthalten könnte.

Dürfen Sie mit einem in der Schweiz gekauften CBD-Produkt reisen?

Die Konformität in der Schweiz bedeutet keine Zulässigkeit im Ausland. Andere Länder wenden tiefere THC-Grenzwerte an, verbieten bestimmte CBD-Produkte oder verlangen besondere Dokumente. Prüfen Sie vor der Abreise die Vorschriften des Ziellandes und aller Transitländer, auch bei Autofahrten und Flugverbindungen.

Die Rückreise in die Schweiz gilt zudem als Einfuhr. Das Produkt muss die Schweizer Vorschriften seiner Kategorie erfüllen. Ein im Ausland legaler Kauf garantiert deshalb nicht, dass das Produkt in die Schweiz eingeführt werden darf.

Welche offiziellen Quellen helfen weiter?

Die Vorschriften entwickeln sich weiter, und die Behörden können die Einstufung eines Produkts neu beurteilen. Für eine konkrete Situation sollten Sie vorrangig folgende Informationen konsultieren:

Der THC-Gehalt beantwortet somit nur die erste Frage: Untersteht das Produkt der Betäubungsmittelgesetzgebung? Ob und wie es verkauft und verwendet werden darf, hängt anschliessend von seiner Kategorie und sämtlichen dafür geltenden Anforderungen ab.

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