BerryLicious Royal Mix ist eine Walliser Outdoor-CBD-Blüte von Gangsta's Flowers. Sie wächst auf 1100 m und verbindet eine Umhüllung mit eigenem Pollen mit einem beerenbetonten Aromaprofil.
BerryLicious Royal Mix von Gangsta's Flowers ist eine hybride, Indica-dominante CBD-Blüte aus Walliser Outdoor-Anbau. Die Pflanzen wachsen auf 1100 m Höhe. Die Charge gehört zur Produktion 2025–2026; geerntet wurde im November.
Bei dieser Ausführung bedeutet Royal Mix, dass die BerryLicious-Blüte mit ihrem eigenen Pollen umhüllt wird. Diese Verarbeitung ergänzt harzreiche, grosszügig dimensionierte Blüten mit einer mittelkompakten Struktur.
Der verwendete Pollen stammt somit von derselben Blüte. Damit bleibt die Royal-Mix-Veredelung unmittelbar mit BerryLicious verbunden.
Heidelbeere und rote Früchte bilden den süssen, fruchtigen Schwerpunkt des Aromaprofils. Holzige Töne geben dem Bouquet eine trockenere Grundlage, während eine zitronige Zeste einen frischen Akzent setzt.
Diese Kombination richtet sich an Personen, die bei CBD-Blüten ein Beerenprofil suchen, das nicht rein süss ausfällt, sondern zusätzlich Holz- und Zitrusnoten enthält.
BerryLicious wird im Wallis im Freien angebaut. Nach der Ernte werden das Entlauben und das Trimmen von Hand ausgeführt. Die manuelle Nacherntearbeit gehört damit ebenso zu dieser Produktion wie der Anbau in Höhenlage.
Die Blüte enthält 22 % CBD und 0,7 % THC. Ihr genetisches Verhältnis besteht aus 70 % Indica und 30 % Sativa, womit sie innerhalb der hybriden Sorten ein Indica-dominantes Profil besitzt.
Technische Daten
Wir liefern in der gesamten Schweiz aus unserem Geschäft in Bulle (Freiburg). Der Versand erfolgt über die Schweizerische Post in diskreten und nachverfolgbaren Paketen. Eine Lieferung ins Ausland ist nicht möglich, um die rechtliche Konformität unserer Produkte zu gewährleisten.
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CBD untersteht nicht der Betäubungsmittelgesetzgebung. Hanf mit weniger als 1 % THC fällt in der Schweiz nicht unter diese Gesetzgebung. Für das Inverkehrbringen gelten jedoch weiterhin die Vorschriften der jeweiligen Produktkategorie, etwa für Lebensmittel, Kosmetika oder Tabakprodukte.
Ein THC-Gehalt unter 1 % reicht deshalb allein nicht aus, um zu bestimmen, ob ein Produkt für einen bestimmten Zweck verkauft oder verwendet werden darf.
Ja. Einige unserer Produkte können THC enthalten, jedoch stets in einer Menge von unter 1 %, gemäss der Schweizer Gesetzgebung. Dieser Gehalt ist zu niedrig, um psychoaktive Wirkungen zu verursachen. Alle unsere Produkte sind legal, geprüft und entsprechen den geltenden Schweizer Vorschriften.
CBD (Cannabidiol) und THC (Tetrahydrocannabinol) sind zwei Inhaltsstoffe der Cannabispflanze.
CBD ist nicht psychoaktiv: Es verursacht kein „berauschendes“ Gefühl.
THC ist der Stoff, der für die psychotropen Wirkungen verantwortlich ist.
Unsere Produkte sind reich an CBD und enthalten wenig oder kein THC.
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